fragen

Firmung

 

Ist sie erforderlich?
Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
Die entsprechende Stelle im Kirchenrecht lautet: „Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor
der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.“ (Can. 1065 § 1)

 

Religionsverschiedenheit

 

Müssen beide Christen sein?
Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch mit einer religionsverschiedenen Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
Dazu bedarf es allerdings eines Dispenses von der Religionsverschiedenheit durch den Ortsbischof.
Diesen holt Ihr Wohnsitzpfarrer ein.
Im Zuge der Aufnahme des Trauungsprotokolls ist das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam urkundlich nachzuweisen.

 

Trauzeugen / Trauzeuginnen

 

Alter
Trauzeugen / Trauzeuginnen können wie bei der zivilen Trauung Personen sein, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Sie müssen die Sprache, in der die Trauung stattfindet, verstehen.

Anzahl
Es sind zwei Trauzeugen / Trauzeuginnen erforderlich.

Kirchenzugehörigkeit
Trauzeugen / Trauzeuginnen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.
Im Trauungsprotokoll wird ihr Name, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse eingetragen.

Unterschriften
Die Trauzeugen / Trauzeuginnen bezeugen mit Ihrer Unterschrift, dass das Paar den Ehekonsens kundgetan hat.
Die Unterschriften sind je nach Diözese entweder im Trauungsbuch und / oder auf dem Trauungsprotokoll zu leisten.
Dies kann im Rahmen der Feier der Trauung oder anschließend geschehen.