wie die römisch-katholische kirche die ehe versteht

Broschüre „Ich verspreche dir …“ hier direkt zum download

*Entnommen aus der Broschüre „Ich verspreche dir …“ (Erhältlich unter   www.behelfsdienst.at)

  • Für die römisch-katholische Kirche ist die Ehe sehr kostbar. Sie wird als Sakrament, als Zeichen der Heilsgeschichte Gottes mit den Menschen gesehen.
  • Das Zweite Vatikanische Konzil betont die Ehe als umfassende personale und partnerschaftliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. (GS 48) 
    Der Ehebund, der durch das Ja-Wort (Konsens) zustande kommt, wird als Lebensprojekt, als lebenslange geistig-leibliche Gemeinschaft verstanden. Tragende Elemente sind die   gegenseitige Hingabe, das für den Anderen Da-Sein, ein Sich-selber-Schenken.
  • Im Katechismus der Katholischen Kirche ist formuliert: 
    Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens   begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf   die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen   Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben. (KKK 1601; CIC,   can. 1055 – § 1)
  • Die Ehe im Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici):
    Die Ehe kommt durch den Konsens der Partner zustande, der zwischen rechtlich dazu   befähigten Personen in rechtmäßiger Weise kundgetan wird; der Konsens kann durch   keine menschliche Macht ersetzt werden.
    Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem   unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen. (CIC can. 1057 – §§ 1-2)

nach oben

wesen und ziel der ehe

Broschüre „Ich verspreche dir …“ hier direkt zum download

*Entnommen aus der Broschüre „Ich verspreche dir …“ (Erhältlich unter www.behelfsdienst.at)

  • Freiheit und Freiwilligkeit
    Die Ehe setzt eine persönliche Entscheidung in Freiheit voraus. Weil der Kirche Ihre freie Entscheidung sehr wichtig ist, werden Sie ausdrücklich bei der Aufnahme   des Trauungsprotokolls und nochmals öffentlich bei der Feier der Trauung danach gefragt.
  • Sie als Braut und Bräutigam entscheiden sich einzeln und aus freiem Willen für die Ehe und die kirchliche Eheschließung.
  • Umfassende Lebensgemeinschaft
    Die Ehe ist der Natur nach auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet.
    Sie als Braut und Bräutigam erklären mit Ihrem Jawort, dass Sie die konkrete Ehe wollen und keinen Kernbereich der Ehe ausschließen (Siehe nachfolgende Aufzählung!):
  • Treue
    Umfassende Lebensgemeinschaft erfordert ganzheitliche, personale Liebe sowie gegenseitige Hingabe und Treue. Die personale sowie durch und durch erotische Lebens-   und Liebesgemeinschaft ist ein Zeichen für Treue. Treue ist zudem auch ein entschiedenes Wollen.
    Sie als Braut und Bräutigam versprechen, einander treu zu bleiben.
  • Unauflöslichkeit
    Der Ehebund als Lebens- und Liebesgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau bis zum Tod ist ausschließlich (monogam) und unauflöslich (bis der Tod scheidet).
    Sie als Braut und Bräutigam schließen Ihre Ehe ohne Vorbehalte und Bedingungen als einen Bund für das ganze Leben.
  • Gemeinsame Fruchtbarkeit und Kinder
    Es gehört zum Wesen ehelicher Liebe, dass die Ehepartner über sich selbst hinauswachsen. Dies zeigt sich primär in der grundsätzlichen Bereitschaft zum Kind und   einem verantworteten Umgang mit gemeinsamer Fruchtbarkeit sowie mit Empfängnisregelung. Darüber hinaus zeigt sich dies auch in der Bereitschaft zur Mitverantwortung   in Kirche und Gesellschaft.
    Sie als Braut und Bräutigam erklären sich bereit, Kindern das Leben zu schenken (es sei denn, es ist nicht möglich) und sie im Geist Christi und seiner Kirche zu   erziehen. Weiters übernehmen Sie Mitverantwortung in Kirche und Welt.
  • Zuwendung Gottes im Ehesakrament
    Die freiwillige und bedingungslose gegenseitige Annahme im Alltag ist ein Beispiel und Abbild der Zuwendung Gottes zu den Menschen. Dieses „Ich für dich und du für   mich!“, dieses Füreinander-da-Sein verweist auf das Da-Sein und Mit-Sein Gottes. So hat das gelebte Ja Anteil an der Ja-Kraft Gottes. Die Ehe zwischen Getauften ist   gemäß katholischem Glaubensverständnis ein Sakrament.
    Sie als Braut und Bräutigam begründen mit Ihrem Ja das Sakrament der Ehe.

 

 

nach oben

das unterschreiben sie im trauungsprotokoll

Broschüre „Ich verspreche dir …“ hier direkt zum download

*Entnommen aus der Broschüre „Ich verspreche dir …“ (Erhältlich unter www.behelfsdienst.at)

Um das Trauungsprotokoll auszufüllen und zu unterschreiben, gibt es mit Ihnen als Paar und jeweils mit Ihnen als Einzelperson ein Gespräch mit dem Pfarr

  • Freiwilligkeit – Nehmen Sie Ihren Partner / Ihre Partnerin freiwillig, ohne Furcht und ohne äußeren bzw. inneren Zwang, zur Ehe? Geben Sie Ihr Ja-Wort frei von jeder   Drohung, von Zureden, Drängen und Beeinflussung?
  • Umfassende Lebensgemeinschaft – Wollen Sie mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin die Ehe als umfassende Lebensgemeinschaft zum beiderseitigen Wohl eingehen und leben?
  • Treue – Sind Sie bereit, die Verpflichtung zur Treue gegenüber dem Partner / der Partnerin für das ganze Leben zu übernehmen und zu wahren?
  • Unauflöslichkeit – Bekennen Sie sich zur Unauflöslichkeit der Ehe? Wollen Sie Ihre Ehe ohne Vorbehalte und Bedingungen als einen Bund für das ganze Leben schließen?
  • Kinder – Sind Sie grundsätzlich bereit, Kindern das Leben zu schenken und sie im christlichen Glauben zu erziehen? (Sind keine Kinder mehr zu erwarten, so   unterbleibt diese Frage.)
  • Ehesakrament – Sind Sie über das Wesen der christlichen Ehe unterrichtet? Wissen und bejahen Sie, dass die Ehe unter Getauften ein Sakrament ist? (Entfällt bei einem   / einer nicht getauften Partner / Partnerin.)


Sie unterschreiben im Trauungsprotokoll: Ich will eine Ehe im oben genannten Sinn eingehen und erkläre, dass ich die vorstehenden, mir gestellten Fragen verstanden und alle Aussagen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.

nach oben

das versprechen sie einander

Broschüre „Ich verspreche dir …“ hier direkt zum download

* Entnommen aus der Broschüre „Ich verspreche dir …“ (Erhältlich unter www.behelfsdienst.at)

Zur persönlichen Vorbereitung für den Bräutigam


Die Liebe löst Gefühle aus und ereignet sich darin.
Sie hat aber auch mit dem Verstand zu tun und erfordert den Willen.
Wenn Sie heiraten, dann werden Sie nach dem Willen zur Ehe gefragt
und Sie selbst bekunden diesen ausdrücklich im Eheversprechen.


1.) Anleitung zur persönlichen Überlegung


Überlegen Sie zunächst einzeln, was Ihnen zum folgenden Text aus dem katholischen Trauungsritus einfällt und machen Sie Notizen.

N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an
als meine Frau.
Ich verspreche dir die Treue
in guten und bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit,
bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren
alle Tage meines Lebens.


N. (Name der Braut)

  • Es geht um diese konkrete Frau 
    mit ihrem Gewordensein, ihrer Geschichte.
  • Warum ist mir diese Frau so wichtig,
    dass ich ausschließlich sie für immer zur Partnerin gewählt habe?
  • Was schätze ich besonders an dieser Frau?

... vor Gottes Angesicht ...

  • Wer ist Gott für mich?
  • Wie wichtig ist Gott in unserer Beziehung?


... nehme ich dich an ...

  • Was wird mir dabei leichtfallen?
  • Was wird mir dabei schwerfallen?


... Ich verspreche dir die Treue ...

  • Was verstehe ich unter Treue und welchen Wert hat sie für mich?
  • Welche Vorsätze werden in meinem Eheversprechen enthalten sein?


... in guten und bösen Tagen, ...

  • Gute Tage: Wie könnten die aussehen?
  • Böse Tage: Wie könnten die aussehen?


... in Gesundheit und Krankheit, ...

  • Gesundheit: Was stelle ich mir dabei vor?
  • Krankheit: Was könnte geschehen?
  • Wie stelle ich mir meine Treue in den erwähnten Situationen vor?


... Ich will dich lieben, ...

  • Wie drückt sich heute mein Wille aus, dich zu lieben?


... achten ...

  • Welche Situationen fallen mir ein, in denen ich dir meine Achtung im täglichen Leben zeige?


... und ehren ...

  • Was heißt für mich ehren?
  • Was erkenne ich in deinem Wesen und deinem Verhalten, das in besonderer Weise ehrwürdig ist?
  • In welcher Weise habe ich diese Anerkennung in der Vergangenheit ausgedrückt und plane dies auch für die Zukunft?

2.) Anleitung zum PartnergesprächTeilen Sie einander mita) wie Sie persönlich das Eheversprechen verstehenb) und was dies mit Ihrem Gefühl, Ihrem Verstand und Ihrem Willen zu tun hat.

Zur persönlichen Vorbereitung für die Braut


Die Liebe löst Gefühle aus und ereignet sich darin.
Sie hat aber auch mit dem Verstand zu tun und erfordert den Willen.
Wenn Sie heiraten, dann werden Sie nach dem Willen zur Ehe gefragt
und Sie selbst bekunden diesen ausdrücklich im Eheversprechen.


1.) Anleitung zur persönlichen Überlegung

Überlegen Sie zunächst einzeln, was Ihnen zum folgenden Text aus dem katholischen Trauungsritus einfällt und machen Sie Notizen.

N., vor Gottes Angesicht nehme ich dich an
als meinen Mann.
Ich verspreche dir die Treue
in guten und bösen Tagen,
in Gesundheit und Krankheit,
bis der Tod uns scheidet.
Ich will dich lieben, achten und ehren
alle Tage meines Lebens.

N. (Name des Bräutigams)

  • Es geht um diesen konkreten Mann
    mit seinem Gewordensein, seiner Geschichte.
  • Warum ist mir dieser Mann so wichtig, 
    dass ich ausschließlich ihn für immer zum Partner gewählt habe?
  • Was schätze ich besonders an diesem Mann?


... vor Gottes Angesicht ...

  • Wer ist Gott für mich?
  • Wie wichtig ist Gott in unserer Beziehung?


... nehme ich dich an ...

  • Was wird mir dabei leichtfallen?
  • Was wird mir dabei schwerfallen?


... Ich verspreche dir die Treue ...

  • Was verstehe ich unter Treue und welchen Wert hat sie für mich?
  • Welche Vorsätze werden in meinem Eheversprechen enthalten sein?


... in guten und bösen Tagen, ...

  • Gute Tage: Wie könnten die aussehen?
  • Böse Tage: Wie könnten die aussehen?


... in Gesundheit und Krankheit, ...

  • Gesundheit: Was stelle ich mir dabei vor?
  • Krankheit: Was könnte geschehen?
  • Wie stelle ich mir meine Treue in den erwähnten Situationen vor?


... Ich will dich lieben, ...

  • Wie drückt sich heute mein Wille aus, dich zu lieben?


... achten ...

  • Welche Situationen fallen mir ein, in denen ich dir meine Achtung im täglichen Leben zeige?


... und ehren ...

  • Was erkenne ich in deinem Wesen und deinem Verhalten, das in besonderer Weise ehrwürdig ist?
  • In welcher Weise habe ich diese Anerkennung in der Vergangenheit ausgedrückt und plane dies auch für die Zukunft?


2.) Anleitung zum Partnergespräch


Teilen Sie einander mit
a) wie Sie persönlich das Eheversprechen verstehen
b) und was dies mit Ihrem Gefühl, Ihrem Verstand und Ihrem Willen zu tun hat.

nach oben

anmeldung im pfarramt

Zuständiges Pfarramt

  • Ihr zuständiges Pfarramt ist wahlweise das (Haupt-)Wohnsitzpfarramt der Braut oder des Bräutigams, auch dann, wenn nicht in einer der beiden Pfarren geheiratet wird.
  • Wenn nur ein Partner katholisch ist, ist das (Haupt-)Wohnsitzpfarramt des katholischen Partners zuständig.
  • Bekenntnisverschiedene Paare erhalten in ihrem Pfarramt ein ausführliches Informationsblatt. Sie können dieses auch im Behelfsdienst (www.behelfsdienst.at) bestellen   oder den Text unter www.beziehungleben.at herunterladen.


Rechtzeitige Terminvereinbarung(en)

  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig im zuständigen Wohnsitzpfarramt an; wenn Sie nicht in der Wohnpfarre heiraten, auch im Pfarramt jenes Ortes, in dem Ihre   Trauungskirche steht.
  • Je früher, desto besser, z.B. 12 bis 6 Monate vor dem gewünschten Termin – jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik usw.

nach oben

erforderliche dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis
    Falls die Braut und / oder der Bräutigam dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind,   ist ein amtlicher Lichtbildausweis beizubringen.
  • Geburtsurkunde
    Die Geburtsurkunde ist von Braut und Bräutigam vorzulegen.
  • Meldenachweis
    Sofern die Wohnadressen von Braut und / oder Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt   sind, sind die entsprechenden Meldezettel vorzulegen.
  • Taufschein
    Getaufte Personen bringen ihren Taufschein mit.
    Dieser kann nötigenfalls im jeweiligen Taufpfarramt angefordert werden.
    Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses   Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
  • Verwitwete
    brauchen den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe sowie die Sterbeurkunde des   früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.
  • Vollzähligkeit der Unterlagen
    Die Trauung darf erst vorgenommen werden, wenn alle zur gültigen und erlaubten   Eheschließung notwendigen Unterlagen einschließlich einzuholender Erlaubnisse und   Dispensen vorliegen und der Ledigenstand zweifelsfrei feststeht.

nach oben

ehe.wir.heiraten – partnerkurse für brautpaare

  • Eine gelingende Ehe und eine glückliche Familie sind kostbar und wertvoll.
  • Dafür zahlt es sich aus, etwas zu investieren.
  • Der Partnerkurs für Brautpaare ist ein fixer Bestandteil in der Vorbereitung auf die  Ehe.
  • Paare, die sich offen darauf einstellen, bekommen wertvolle Anregungen und hilfreiche  Informationen.
  • Bei den Kursen zur Vorbereitung auf diese verbindliche Lebensform, die mit der  kirchlichen Feier der Trauung beginnt, kommen jene Themen zur Sprache, die bei der  Gestaltung von Ehe und Familie wichtig sind.
  • Gemeinsam mit den speziell dafür ausgebildeten ReferentInnen erarbeiten die Paare die  für den Ehealltag relevanten Inhalte: Kommunikation (Information, Gefühle, Projekt  Ehe) | Gesprächs- und Konfliktkultur | Gleichwertige Partnerschaft zwischen Mann und  Frau | Zärtlichkeit, Erotik, Sexualität | Ausdrucksformen der Liebe im Gefühl, im  Verstand und im Willen | Was heißt Treue? | Herkunftsfamilien und die Langzeitwirkung  unterschiedlicher Familienkulturen in der Ehe | Familie werden – verantwortliche  Elternschaft | Ehe als Sakrament – als Christen die Ehe leben | Ehe als Rechts- und  Wirtschaftsgemeinschaft.
  • Die Partnerkurse werden in unterschiedlicher Intensität angeboten.
  • Wählen Sie aus dem gestuften Angebot der Diözese, je nachdem, wie sehr Sie in die  Tiefe gehen wollen.
  • Das Jahresprogramm „Ehe.wir.heiraten – Partnerkurse für Brautpaare“ ist in jedem  Pfarramt erhältlich.
  • Unter www.beziehungleben.at finden Sie ebenfalls die aktuellen Termine und  Informationen.

    *z.B. in der Diözese Linz

  • Unter www.ehevorbereitung.at finden Sie die Links zu den Angeboten der  österreichischen Diözesen sowie der Diözese Bozen-Brixen.

nach oben

trauungsgespräche

Trauungsgespräch zur Aufnahme des Trauungsprotokolls

  • Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Pfarrer Ihrer (Haupt-)Wohnsitzpfarre oder in dessen Auftrag mit dem von Ihnen gewählten Priester oder Diakon, der Ihrer Trauung assistiert, den Termin.
  • Im Trauungsgespräch sprechen Sie mit dem Seelsorger einerseits darüber, was die Ehe als sakramentale Lebens- und Liebesgemeinschaft gemäß katholischem Glaubensverständnis bedeutet.
  • Die Themen sind: Freiheit und Freiwilligkeit | umfassende Lebensgemeinschaft | Treue | Unauflöslichkeit | gemeinsame Fruchtbarkeit und Kinder | Zuwendung Gottes im Ehesakrament.
  • Andererseits wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine kirchliche Eheschließung (z.B. kirchlicher Ledigenstand, Ehewille) gegeben sind.
  • Sie finden dazu auch Hinweise in der Informations- und Aktionsbroschüre für Brautpaare „Ich verspreche Dir … Mit dem Ja-Wort die Liebe feiern und die sakramentale Ehe begründen“, die Ihnen Ihr Pfarrer bei der Anmeldung der Trauung überreicht, die Sie auch im Behelfsdienst (www.behelfsdienst.at) bestellen können.
  • Die Angaben zu Ihrer Ehe werden im Trauungsprotokoll niedergeschrieben und dieses wird von Ihnen sowie dem Seelsorger unterschrieben.
  • Ihre Unterschrift im Trauungsprotokoll dokumentiert Ihren Willen zur christlichen Ehe, den Sie in der Feier der Trauung mit Ihrem Ja-Wort öffentlich aussprechen und damit feierlich Ihre Ehe schließen.


Trauungsgespräch zur Vorbereitung der Trauungsliturgie

  • Besprechen Sie mit Ihrem Trauungsassistenten (Priester oder Diakon) rechtzeitig und ohne Termindruck, wie Sie die Feier Ihrer Trauung gestalten können.
  • Gibt es Bibelstellen, Gebete, Texte, die Ihnen wichtig sind?
  • Welche Musik, welche Lieder gefallen Ihnen und entsprechen der Liturgie?
  • Wie können die Gäste in den Trauungsgottesdienst eingebunden werden?
  • Hinweise zur liturgischen Gestaltung der Feier der Trauung (z.B. Wort-Gottes-Feier oder Messe | Beschreibung der einzelnen Feierelemente) finden Sie in der Broschüre „Die Feier unserer Trauung“, die Ihnen ebenfalls bei der Anmeldung der Trauung überreicht wird oder die Sie im Behelfsdienst (www.behelfsdienst.at) bestellen.
  • Tipps für die Gestaltung und zahlreiche Texte finden sie auf www.kirchlichheiraten.at zum Herunterladen.
  • Sie können die Mappe mit über 400 Texten im Behelfsdienst (www.behelfsdienst.at) erwerben.

nach oben

vorehe(n)

  • Wenn einer der Partner nach vorheriger kirchlicher Ehe standesamtlich geschieden ist, ist keine weitere kirchliche Trauung möglich, weil die erste Ehe nach Kirchenrecht bis zum Tod eines Partners aufrecht bleibt.
  • In Einzelfällen kann auch eine nur standesamtlich geschlossene Vorehe kirchenrechtlich gültig sein und somit ein Hindernis für eine kirchliche Eheschließung darstellen.
  • Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, diese Ehe aber kirchlich nicht anerkannt ist, sind die standesamtliche Heiratsurkunde und die gerichtlichen Scheidungsdokumente vorzulegen, damit Ihr Pfarrer beim Bischöflichen Ordinariat um die kirchliche Ehenichtbestandserklärung ansuchen kann.

nach oben

ort der kirchlichen trauung

  • Eheschließung ist etwas Öffentliches, das demnach einen öffentlichen Ort braucht.
  • Die kirchliche Trauung ist ein öffentlicher Akt bei dem zumindest eine begrenzte Öffentlichkeit teilnehmen können muss.
  • Es wird etwas (Kirchen-)Rechtliches öffentlich bekannt gemacht.
  • Eheschließung ist demnach auch ein Rechtsakt.
    „Ich bitte Sie zuvor, öffentlich zu bekunden, dass Sie zu dieser christlichen Ehe entschlossen sind.“
    (Die Feier der Trauung, Befragung nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe)
  • Die katholische Eheschließung, bei der durch die Konsenserklärung des Paares das Sakrament der Ehe begründet wird,
    ist zudem ein liturgischer Akt.
    „So schließen Sie jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe,
     indem Sie das Vermählungswort sprechen.“
    (Die Feier der Trauung, Vermählung durch den Vermählungsspruch)
    „So schließen Sie jetzt vor Gott und vor der Kirche den Bund der Ehe,
    indem Sie das Ja-Wort sprechen.“
    (Die Feier der Trauung, Vermählung durch das Ja-Wort)
  • Für den liturgischen Akt braucht es einen entsprechend liturgischen Ort „am Altar“.
  • Die kirchliche Trauung findet in der Regel in einer Kirche statt.
  • Der angemessene erste Ort für die Feier der Trauung ist zunächst wahlweise die Pfarrkirche der Braut oder des Bräutigams.
  • In begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarrer kann von dieser Regelung abgegangen und die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden.
  • Paare mit Bezug zur eigenen Pfarrgemeinde bevorzugen ihre Pfarrkirche als Trauungsort.

nach oben

konfessionsverschiedene paare (evangelisch/katholisch)

Verständnis der Ehe

  • Aus dem Glauben an das Wort Gottes stimmen die Kirchen darin überein, dass der Ehe eine besondere Würde und ein hoher Wert zukommen.
  • Die Ehe unter Christen ist – wie die Taufe – davon getragen, dass Gott sich uns zuwendet.
  • So sind die Eheleute in besonderer Weise mit Gott verbunden.
  • Christen, die treu im Glauben leben, bezeugen in der Ehe die unverbrüchliche Treue Gottes, die sie „in guten und bösen Tagen“ trägt.
  • Für die Katholische Kirche ist die Ehe die von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die durch Christus unter Getauften zum Sakrament erhoben ist.
  • Die Evangelische Kirche betrachtet diese von Gott gestiftete Lebensgemeinschaft unter Getauften nicht als Sakrament.
  • Für beide Kirchen ist die Ehe unauflöslich.
  • Dazu wissen sie sich verpflichtet durch Gott, den Schöpfer der Einheit von Mann und Frau, und durch die Weisung Jesu „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Markusevangelium, Kapitel 10).
  • Da die Ehe aus der Sicht des Glaubens und für das Leben sehr hohe Bedeutung hat, haben die Seelsorger der beiden Kirchen die Aufgabe, die Brautleute auf die Ehe vorzubereiten und sie zu begleiten.

„Ökumenische“ Trauung

  • Die Römisch-katholische Kirche und die Evangelische Kirche haben vereinbart, wie eine Trauung zwischen bekenntnisverschiedenen Partnern gestaltet werden kann.
  • Entgegen mancher Meinung gibt es keine sogenannte „ökumenische Trauung“.
  • Die möglichen Formen einer kirchlichen Trauung sind:
  • 1. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon.
  • 2. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in)
  • 3. Katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon unter Mitwirkung eines (einer) evangelischen Pfarrers (Pfarrerin).
  • 4. Evangelische Trauung durch eine(n) evangelische(n) Pfarrer(in) unter Mitwirkung eines katholischen Priesters oder Diakons.
  • Das Brautpaar soll zusammen mit beiden Seelsorgern die Einzelheiten der Trauung planen.
  • Wenn die Trauung von einem (einer) evangelischen Pfarrer(in) vorgenommen wird, so ist – auch wenn ein katholischer Priester oder Diakon mitwirkt – für den katholischen Partner der Dispens von der Verpflichtung auf die katholische Form der Eheschließung erforderlich. Er wird vom zuständigen Bischof gegeben; der für den Wohnsitz des katholischen Teils zuständige Pfarrer besorgt diese Genehmigung ohne weiteres.

 

Kindererziehung

  • Empfehlenswert ist es, schon vor der Eheschließung zu vereinbaren in welche Kirche Sie die Kinder hineintaufen.
  • Hinter der Entscheidung, die sie treffen, sollen Sie beide stehen können.
  • Was Sie beide in Ihrem Gewissen entscheiden, wird von den Kirchenleitungen mitgetragen.
  • Der katholische Teil bleibt aber jedenfalls verpflichtet, auch seine Konfession im ökumenischen Geist einzubringen.

nach oben

allen einen guten platz geben

  • Sie als Paar schreiben eine neue Geschichte, respektieren dabei aber auch Ihre Vorgeschichten und die Ihrer Herkunftsfamilien.
  • Anlässlich der Feier der Trauung begegnen einander zwei unterschiedlichen Familien.
  • Es kann sein, dass Sie durch unversöhnte Beziehungskonstellationen, z.B. Ihrer Eltern oder Großeltern besonders herausgefordert sind.
  • Überlegen Sie rechtzeitig, am besten noch vor der Einladung der Hochzeitsgäste, auf jeden Fall vor der Feier der Trauung, wie Sie in respektvoller Weise damit umgehen wollen.
  • Was ist zu beachten, wenn z.B. zu befürchten ist, dass sich geschiedene Elternteile die Plätze streitig machen?
  • Worauf ist zu achten, wenn Großeltern in unversöhnter Weise dem geschiedenen Ex-Partner / der geschiedenen Ex-Partnerin ihrer Tochter (der Mutter der Braut / des Bräutigams) / ihres Sohnes (dem Vater der Braut / des Bräutigams) begegnen?
  • Es ist ratsam (deeskalierend), „schwierige Personen“ zu einer gestuften Teilnahme einzuladen.
  • Nicht alle Hochzeitsgäste, die zur kirchlichen Feier der Trauung eingeladen werden, müssen auch zur zivilen Trauung beim Standesamt und / oder zum Hochzeitsmahl bzw. zur Abendfeier eingeladen werden.
  • Manchmal ist es angebracht, dass ein „Moderator“ einer sogenannten „schwierigen Person“ zur Seite steht, z.B. jemand, der die schimpfende „Oma“ beschwichtigt.
  • Die Sitzordnung in der Kirche und die Tischordnung sind zu beachten, denn sie geben den verschiedenen Personen ihren angemessenen Platz entsprechend ihren Rollen (Wer ist die Familie?).
  • Die leibliche Mutter hat vor der „Neuen“ des Vaters bzw. der leibliche Vater hat vor dem „Neuen“ der Mutter einen natürlichen Vorrang.
  • Es geht vorrangig um die Beachtung der naturgegebenen Bindung bzw. Rolle vor der Beziehung; z.B. Mutter bleibt Mutter, auch wenn sie eine „schwierige Mutter“ ist.
  • Nachdem Sie nicht selbstverständlich davon ausgehen können, dass Ihre Gäste (Familienmitglieder, Verwandte …) wissen, wie sie sich verhalten sollen, ist es angebracht, dies im Voraus mit ihnen zu besprechen und verbindlich zu vereinbaren.
  • Es empfiehlt sich, die einen nicht links liegen zu lassen und die anderen nicht zu bevorzugen.

nach oben

checkliste zur vorbereitung der kirchlichen trauung

Broschüre „Ich verspreche dir …“ hier direkt zum download

Checkliste zur Vorbereitung unserer Trauung

Die Checkliste "Unsere Trauung" können Sie auch unter www.behelfsdienst.at bestellen.

 

 

nach oben